Satzung

Stand: 7. Mai 2008

§ 1 Name und Gründungstag

Der Verein führt den Namen “Skatklub HANSA Hamburg”. Er wurde am 20. September 1965 gegründet und ist seit dem 01. Januar 1966 Mitglied des Deutschen Skatverbandes e.V. (DSKV).

§ 2 Zweck und Aufgaben

Zweck des Vereins ist die Pflege des Skatspiels und der Geselligkeit. Die Mitglieder nehmen an den Verbands-, Landes- und Deutschen Meisterschaften teil. Klubmannschaften beteiligen sich am Spielbetrieb des DSKV.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder Skatspieler werden, sofern er durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung diese Satzung als verbindlich anerkennt und der Vorstand dem Aufnahmegesuch zustimmt. Über die Neuaufnahme eines bereits ausgeschiedenen Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung. Die Aufnahmegebühr wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt. Sie beträgt z. Zt. 2,50 Euro. Jedes Mitglied hat einen Beitrag an den Skatklub zu zahlen. Die Höhe des Beitrags wird grundsätzlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.  Er beträgt z. Zt. 60,- Euro (50,- Euro für die letzten 5 der Jahresrangliste) und ist zum 30.11. des Vorjahres fällig. Der Vorstand ist berechtigt, Ausnahmeregelungen zu treffen. Passive Mitglieder zahlen ein Viertel des Jahresbeitrags. Mitglieder unter 21 Jahren, die noch in der schulischen Ausbildung stehen oder eine Lehre bestreiten und somit über keine oder geringe Erwerbseinkünfte verfügen, sind beitragsfrei.

§ 4 Organe des Skatklubs

1. Die Mitgliederversammlung:

Sie ist das oberste beschlussfähige Organ des Skatklubs und mindestens einmal im Jahr zur Hauptversammlung einzuberufen.

2. Der Vorstand:

Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Skatklub in jeder Hinsicht.

§ 5 Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird Anfang Januar jedes Jahres durchgeführt. Hierzu sind alle Mitglieder mindestens drei Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Feste Bestandteile der Hauptversammlung sind

der Rechenschaftsbericht des Vorstands
die Bekanntgabe des Klubmeisters
die Preisverteilung zur Jahresmeisterschaft
der Kassenbericht des Schatzmeisters
der Prüfungsbericht der Kassenprüfer.

Die Mitglieder erhalten – auf Wunsch – spätestens 4 Wochen danach das Protokoll. Die Kassenprüfer müssen im zweijährigen Rhythmus von der Hauptversammlung gewählt werden. Sie dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Preisskatwart, dem Turnierwart, dem Internetbeauftragten und dem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für drei Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder wählen aus ihren Reihen einen Zweiten Vorsitzenden. Während der Dauer ihrer Tätigkeit sind der Vorsitzende, der Schatzmeister und der Preisskatwart beitragsfrei.

§ 7 Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

§ 8 Jährliche Klubmeisterschaft

Klubmeister kann jedes Mitglied werden, das während des gesamten Jahres verbandsmässig für den Skatklub HANSA Hamburg spielberechtigt ist. Zur Feststellung des Klubmeisters wird jeweils montags ein Preisskat durchgeführt. Gespielt wird nach den Regeln des DSKV.

In die Wertung zur Klubmeisterschaft kommen alle Mitglieder, die im Laufe des Jahres mindestens 30mal am Preisskat teilgenommen haben, zudem mindestens an vier der letzten sechs Spielabenden. An den letzten 6 Spielabenden wird konsequent nach Rangliste gesetzt. Die Ergebnisse der letzten Spielteilnahme der Spieler bestimmen nur die Reihenfolge am Tisch. Auch in die Wertung der Rangliste kommen grundsätzlich nur Mitglieder, die im Laufe des Jahres mindestens 30mal am Preisskat teilgenommen haben. Der Vorstand ist berechtigt, die Pflichtspieltage für einzelne Mitglieder (z. B. Wechselschichtler, längere Krankheit) bis auf 25 herabzusetzen. Die Klubmeisterschaft ist dann aber ausgeschlossen. Für die Einzelmeisterschaft der Verbandsgruppe übernimmt der Klub die Startgelder für ein männliches Erst-Mitglied pro 5 angefangene männliche Mitglieder und für ein weibliches Erstmitglied pro gemeldete 3 Mitglieder.

§ 9 Preisskat

Die maximale Spieldauer für eine Serie von 48 Spielen beträgt 2 Stunden und 15 Minuten. Der Einsatz beträgt 3,50 Euro. Davon werden 2,50 Euro als Abendpreise ausgeschüttet. 0,50 Euro werden als Kostenbeitrag einbehalten und 0,50 Euro fließen in die Quartalswertung. Die Preise sind am jeweiligen Spielabend entgegen zu nehmen, ansonsten verfallen sie zu Gunsten der Klubkasse. Abgerechnet wird der Preisskat mit 0,5 Cent pro Punkt. Dieser Betrag ist an die Klubkasse abzuführen und wird grundsätzlich vollständig für die Preisverteilung zur Jahresmeisterschaft verwendet. Für jedes verlorene Spiel sind 50 Cent, ab dem 4. Spiel 1 Euro, ab dem 6. Spiel 2,50 Euro an die Klubkasse abzuführen.

Jugendliche beitragsfreie Mitglieder spielen mit halbem finanziellen Einsatz, das gilt auch für Verlustspiele und 0,5-Cent-Abrechnung. Dennoch erhalten sie im Erfolgsfall den vollen Gewinn. (Diese Regelung gilt nur für den 3,50 Euro-Preisskat.)

An allen Spielabenden und Veranstaltungen des Vereins herrscht innerhalb von 15 Minuten vor und bis 1 Stunde nach Spielbeginn Rauchverbot.

§ 10 Preisverteilung zur Jahresmeisterschaft

Für die Preisverteilung zur Jahresmeisterschaft werden die besten 30 Serien jedes Mitglieds extra tabelliert. Der zur Verfügung stehende Geldbetrag wird wie folgt aufgeteilt: Der Letzte der Extratabelle erhält einen Punkt, der Vorletzte zwei Punkte usw, bis zum Ersten, der die Punkte der Gesamtzahl der Teilnehmer bekommt. Der Gesamtbetrag wird dann durch die Gesamtpunktzahl geteilt. Dieses Ergebnis wird mit der individuellen Punktzahl jedes einzelnen multipliziert. (Beispiel: Eingespielter Betrag 4.650,- €. 30 Teilnehmer mit mindestens 30 Serien. Die Gesamtpunktzahl 30 + 29 + 28 ergibt 465.  Der Betrag von 4.650,- dividiert durch 465 ergibt 10,- € pro Punkt. Der Erste erhält in diesem Fall 300,- €, der Zweite 290,- € usw.)

§ 11 Quartalswertung

In die Quartalswertung kommen alle Mitspieler, die im Quartal mindestens 9 Spielserien erreicht haben. Das gilt auch für Gäste, sofern sie zum Zeitpunkt der Auszahlung Mitglied des Klubs sind. Die letzten beiden Spieltage müssen gespielt werden. Nimmt der betreffende Spieler an einem der letzten Spieltage bzw. an beiden nicht teil, werden zur Bestätigung seines Durchschnitts (in keinem Fall zur Verbesserung) der erste bzw. die ersten Spieltage des nächsten Quartals herangezogen.

Ausgeschüttet werden restlos je 0,50 Euro des Preisskat-Einsatzes jedes Mitspielers in dem betreffenden Quartal. Stehen weniger als 250 Euro zur Verfügung, erfolgt die Preisverteilung im Verhältnis 40%  -  30%  -  20%  -  10%, bei über 250 Euro im Verhältnis 35% -  25%  -  20%  -  13%  -  7%.

§ 12 Ordnungsmaßnahmen

Bei vereinsschädigendem oder sonstigen Fehlverhalten innerhalb der Gemeinschaft  kann ein Mitglied durch den Vorstand aus dem Skatklub ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für ein Mitglied, das seinen Jahresbeitrag bis zur Hauptversammlung nicht bezahlt hat. Dem Mitglied sind die Vorwürfe schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung ist Einspruch möglich. Über diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit in geheimer Abstimmung.

§ 13 Änderung der Satzung

Über eine Änderung der Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 14  Wirksamwerden

Die Original-Satzung wurde am 4. Januar 1998 von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist am gleichen Tag wirksam geworden.

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Spesenregelung

Ligaspiel-Betrieb - Spesen in Euro

Bezirks-, Verbands-, Landes- und Oberliga: 20,- / Mannschaft / Spieltag

Regional-, Bundesliga: 20,- / Mannschaft / Serie

Zusätzlich erhalten alle Mannschaften Fahrgeld, wie folgt:

- bei Ligaspielen innerhalb von Hamburg: 5,- / Mannschaft / Spieltag
- bei Ligaspielen außerhalb von Hamburg: Kilometergeld

Einzelwettbewerbe – Spesen in Euro

VG-Meisterschaft: Verein erstattet Startgeld nach Jahresrangliste (beste Damen und Herren)
LV-Meisterschaft: 15,-
Deutsche Meisterschaft: 50,- pro Übernachtung

Mannschaftswettbewerbe - Spesen in Euro

VG-Meisterschaft: Startgeld
LV-Meisterschaft: Essengeld + 5,- / Spieler
Deutsche Meisterschaft: 200,- / Mannschaft pro Übernachtung

Zahlungen erfolgen grundsätzlich nur, wenn nicht vorzeitig aufgegeben wird.

Kilometergeld: 0,15 Euro / km / Mannschaft.

Spesen werden am Jahresende ausgezahlt.

Die Spesenabrechnung  für die Mannschaftswettbewerbe erfolgt über die Mannschaftsführer.

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Allgemeine HANSA-Usancen

Außerhalb des Preisskats (i. d. R. Montags vor 19.00 und nach 21.00 Uhr) wird Skat nach Hansa-Regeln gespielt.

Hansa-Regeln bedeutet: Tisch, rum, Spitze…

Tisch: Jedes Farb- oder Grand-Spiel kann offen gespielt werden, d.h. vor dem ersten Ausspiel muß der Spieler seine Karten auf den Tisch legen. Danach entscheiden die Gegenspieler, ob sie Kontra sagen, schenken anbieten oder normal spielen. Für dieses Spiel erhöht sich der Reizwert um zwei Stufen.

rum: Der Alleinspieler sagt vor der Skataufnahme “rum”  und deckt den Skat auf. Der Reizwert erhöht sich dadurch um eine Stufe.

Spitze: Der Alleinspieler kündigt vor dem ersten Ausspiel an, dass er Spitze spielt. Dies bedeutet, dass der kleinste Trumpf den letzten Stich machen muss, anderenfalls das Spiel für den Alleinspieler verloren ist. Die Spitze wird offen auf den Tisch gelegt. Der Reizwert des Spiels erhöht sich um zwei Punkte.

Ramsch: Werden keine 18 gereizt, wird ohne Skataufnahme Ramsch gespielt, d.h. jeder gegen jeden nach Grand-Regeln. Der Spieler mit den meisten Augen verliert das Spiel. (Anders als beim Preisskat, bei dem im Gegensatz zu den Internationalen Skatregeln ebenfalls Ramsch gespielt wird. Hier gewinnt der Spieler mit den wenigsten Augen und bekommt dafür ein Gewinnspiel angeschrieben.) Der Skat wird dem letzten Stich zugerechnet. Wer alle Stiche erzielt, ist mit “Durchmarsch” Spielsieger.

Kontra und re: In jedem Spiel sind kontra und re möglich, auch von dem Spieler, der nicht angereizt hat. Das gilt nicht für ein Ramsch-Spiel. Kontra und re bedeuten jeweils Verdoppelung des Spielwerts. Kontra ist vor dem ersten Ausspiel zu sagen, re unmittelbar danach.

Pinke: Vor Spielbeginn wird vereinbart, ob mit Pinke gespielt wird. Jedes verlorene Spiel ist dann  in die Pinke einzuzahlen. Die Pinke erhält der Spieler, der einen Grand Hand (außerhalb der Ramschrunde) gewinnt. Verliert er den Grand Hand, muss er die Pinke verdoppeln und dann noch sein verlorenes Spieleinzahlen.

Bockrunde, Ramschrunde, Klabberjassrunde: Vor Spielbeginn wird vereinbart, ob die genannten Runden bzw. welche Runden nach Grand Hand gespielt werden. Lehnt auch nur einer der Spieler eine der Runden ab, kann sie an diesem Tisch nicht gespielt werden.

Ramschrunde: In der Ramschrunde nach Grand Hand gelten einige Besonderheiten: Es gibt kein kontra und re. Der Skat kann aufgenommen bzw. geschoben werden. Statt Ramsch kann jeder Spieler Grand Hand spielen. Grand Hand in der Ramschrunde bekommt die Pinke nicht, er kann aber kontriert werden. Jungfrau (einer bekommt keinen Stich) verdoppelt das Spielergebnis, ebenso Schieben. Mehrfaches Schieben und Jungfrau verdoppeln aber nicht jeweils den Spielverlust. Es addiert sich jeweils nur der einfache Spielverlust. (Beispiel: Einsatz 2 Cent /  63 Augen bedeuten 1,40 Euro Grundwert plus 1,40 Euro geschoben, plus 1,40 Euro Jungfrau = 4,20 Euro)

Klabberjass: Klabberjass wird ohne Pinke gespielt. Für ein “Original” bekommt der Spieler je nach Tischvereinbarung den hohen Spielwert, für ein “Kleines” die Hälfte von jedem Gegenspieler. Im Gegensatz zum Skat darf hier Kontra bis zur eigenen Karte gesagt werden. Re  muss direkt auf das kontra folgen.

GRUNDSÄTZLICHES: Um Grüppchen- oder Cliquenbildung zu vermeiden, entscheidet das Los über die jeweilige Tischzusammensetzung. Zunächst finden sich die Spieler nach der Höhe ihres Spiels zusammen: 0,5 oder 1 oder 2 Cent. Sind in einer Kategorie 6 Teilnehmer erreicht, werden zwei Dreiertische ausgelost. In der Reihenfolge ihres Eintreffens vervollständigen die Spieler abwechselnd die Tische. Um durch hinzu kommende Spieler nicht weitere Unruhe zu haben, bildet der elfte Spieler mit Spieler Nr. 5 von Tisch 1 und 2 den neuen dritten Tisch. Nach erfolgter Auslosung ist ein Umsetzen oder Ausscheiden nur in Ausnahmefällen zulässig. Zu Beginn des Spiels sollte ein Zeitlimit gesetzt werden bzw. sollten diejenigen Spieler, die nicht bis zum allgemeinen Schluss bleiben wollen, ihre Ausscheidenszeit in etwa mitteilen.

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